Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung. Die Kosten der Sprechstunden und der probatorischen Sitzungen werden auf jeden Fall übernommen. Danach wird ein Antrag auf Kostenübernahme der weiteren Therapie gestellt. Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Krankenkassen und nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).
Ich berate sie gerne im persönlichen Gespräch.

Bitte denken Sie daran, zu Beginn jeden Quartals Ihre Krankenkassenkarte mitzubringen.

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen können sich in ihrem Leistungsspektrum unterscheiden. Sie sollten zunächst in Erfahrung bringen, ob Ihre Krankenkasse die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung erstattet und welche Unterlagen für die Beantragung erforderlich sind.

 

Für jede durchgeführte 50-minütige psychotherapeutische Sitzung berechne ich 153 Euro (3,5facher Satz gemäß GOÄ/GOP).

Manchmal übernimmt die Private Krankenversicherung die Kosten nicht in voller Höhe, sondern die Kosten von 100,55 Euro (2,3 facher Satz gemäß GOÄ/GOP). Übernimmt Ihre Private Krankenversicherung die Kosten nicht bzw. nicht in voller Höhe, werden die Kosten bzw. Mehrkosten der Behandlung von ihnen privat getragen.

Beihilfe

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten der ambulanten Psychotherapie anteilig von Ihrer Krankenkasse und der Beihilfestelle erstattet. Sie sollten vor Therapiebeginn in Erfahrung bringen, in welchem Umfang die Beihilfestelle Kosten erstattet und welche Unterlagen für eine Psychotherapiebeantragung einzureichen sind.

Selbstzahler

Es gibt zudem die Möglichkeit die psychotherapeutische Behandlung unabhängig von der Krankenkasse zu finanzieren. Unter bestimmten Lebensumständen kann dies sinnvoll sein. Hierzu berate ich Sie auch gerne persönlich. Die Sitzungen werden nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) abgerechnet. Eine Sitzung (50 Minuten) beträgt demnach derzeit 153 Euro.